Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland kein allgemeines Anti-Mobbinggesetz. Nichtsdestotrotz ist auch in Deutschland Mobbing strafbar und gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen, das durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt ist.
Verschiedene Teilaspekte des Mobbings können Sie also anzeigen. Täter können zum Beispiel strafrechtlich belangt werden wegen…
Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch)
übler Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch)
Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch)
Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch)
Sie können sich als Mobbingopfer noch dazu auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), berufen können, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie aufgrund Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Mobbing-Opfer können aber auch vom Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§84 I BetrVG) Gebrauch machen und sich bei ihrem Arbeitgeber über ungerechte Behandlung beschweren. Dieser muss die Beschwerde prüfen und falls diese zulässig ist, für eine Verbesserung der Situation sorgen. Nach §85 I BetrVG können Sie diese Beschwerde auch direkt – falls vorhanden – an den Betriebsrat richten, der sich dann mit dem Arbeitgeber dazu auseinandersetzen muss. Die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, kann nicht aufgehoben oder beschränkt werden, auch nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags, (§ 619 BGB).
Sie sind Mobbingopfer?
Ich möchte Sie dabei unterstützen, Ihren Weg zu sich selbst wiederzufinden und auf diesem Weg zu bleiben. Melden Sie sich gerne!
+49 (0)421-59768654
+49 (0)178-7891665
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